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Teilnahmebedingungen (Duathlon)

TEILNAHMEBEDINGUNGEN SCHÖCKEL CLASSIC Duathlon
(als Einzel- und/oder als Staffelbewerb)

SPORTLICHE BEDINGUNGEN

Ziel des Rennens ist die möglichst kurzfristige Zurücklegung der vorgegebenen Rennstrecke.

Die vorgegebene Rennstrecke verläuft wie folgt: Graz-Heinrichstraße (Startbereich Ecke Geidorfgürtel) – Mariatroster Straße bzw Bundesstraße B 72 Richtung Weiz – Kreuzung Faßlberg links – Landesstraße Radegunderstraße – Rabnitzbrücke – Ebersdorf – St. Radegund – Talstation der Schöckel-Seilbahn (Wechselzone) – Trasseneinstieg – Seilbahntrasse – Halterhütte – Seilbahn-Bergstation (Ziel)

Das Abweichen von der vorgegebenen Rennstrecke ist nicht zugelassen.

Jeder Teilnehmer hat die gesamte Strecke zurückzulegen. Staffelbildungen sind - abgesehen vom Staffelbewerb - nicht zugelassen.

Die Teilnahme kann nur in Einzelpersonen erfolgen. Die Herstellung einer festen Verbindung zwischen mehreren Teilnehmern (zB Tandem, Seilschaften) ist nicht zugelassen.

Der Teilnehmer hat die Strecke zwischen dem Start und der Wechselzone mit einem Fahrrad (Radstrecke), von dort aus bis zum Ziel zu Fuß (Fußstrecke) zurückzulegen. Andere Fortbewegungsarten sind nicht zugelassen.

Als Fahrrad ist jede Vorrichtung zugelassen, die ausschließlich über ein oder mehrere Laufräder mit dem Boden verbunden ist und die durch Anwendung körperlicher Druck-, Hebel- bzw Zugkräfte in Bewegung gesetzt wird.

Die Fußstrecke ist ausschließlich zu Fuß zurückzulegen. Die Verwendung von Vorrichtungen, die auch den Einsatz der Arme und Hände ermöglichen, ist zugelassen. Das vorbereitende Abstellen bzw die Entgegennahme solcher Vorrichtungen auf der Fußstrecke ist ebenso zulässig wie ihr Zurücklassen. Nicht zugelassen ist das Anbringen von Seilen auf der Fußstrecke.

Der Teilnehmer hat die gesamte Strecke ausschließlich aus eigener Körperkraft zurückzulegen. Der Teilnehmer ist dabei in der Gestaltung des körperlichen Bewegungsablaufs frei.

Nicht zugelassen ist die Verwendung von Vorrichtungen, mit denen andere als körperliche Bewegungskräfte erzeugt werden.

Nicht zugelassen sind auch Windreibungs- bzw Bodenreibungserleichterungen sowie auch Schwerkrafterleichterungen, die nicht in der Person des Teilnehmers selbst oder in seinem Gerät gelegen sind. Insbesondere gilt dies für die Gewährung von Windschatten durch Kfz. Sportlich zugelassen ist aber die Nutzung des Windschattens anderer Teilnehmer. Gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt.

Der Teilnehmer wird durch den Veranstalter auf der offenen Strecke weder betreut noch beobachtet.

Der Disziplinwechsel von der Rad- auf die Fußetappe wird ausschließlich von den Leuten des Veranstalters abgewickelt. Dazu ist zwischen Rad- und Fußstrecke eine Wechselzone eingerichtet, zu welcher der sonstige Verkehr und das Publikum keinen Zutritt haben.

Die Zwischenzeit der Radetappe wird bei der Einfahrt in die Wechselzone genommen. Die Zeit auf der Fußetappe wird beim Verlassen der Wechselzone gestartet. Die in der Wechselzone verbrachte Zeit wird gesondert ausgewiesen.

Beim Staffelbewerb werden in der Gesamtwertung nur solche Staffeln berücksichtigt, deren Läufer die Stafette (in Gestalt des Transponder-Chips) ins Ziel bringen.

Bei der Einfahrt in die Wechselzone hat der Teilnehmer bei sonstiger Disqualifikation umgehend von seinem Fahrrad abzusteigen und es zu Fuß zu seinem Wechselstand zu schieben. Das ist der Ort, wo er das Fahrrad einstellen kann und von den Leuten des Veranstalters jene Gegenstände aufgestellt wurden, die der Teilnehmer für die Fußetappe benötigt.

Beim Staffelbewerb hat der Radfahrer die Stafette in einem gesondert für die Staffelläufer gewidmeten Bereich der Wechselzone an den dort wartenden Läufer zu übergeben. Der Läufer darf ihm nicht entgegen kommen. Dies gilt auch für solche Staffelradfahrer, die zugleich Einzelstarter sind. Auch diese übergeben ihren Staffel-Transponder im Staffelwechselbereich an ihren zugehörigen Läufer und können dann erst zu ihrem eigenen Wechselstand als Einzelstarter weiterlaufen.

Die Wechselzone ist dabei in verschiedene Bereiche eingeteilt. Dem Teilnehmer wird schon beim Start mitgeteilt, in welchem der Bereiche sich sein Wechselstand befindet. Die Wechselstände selbst sind nach Startnummern geordnet. Die Leute des Veranstalters weisen die Teilnehmer ein.

Die Wechselzone ist von den Teilnehmern jedenfalls zu passieren. Sie ist so angelegt, dass in ihr jeder Teilnehmer den annähernd gleichen Weg zurückzulegen hat, um sie wieder zu verlassen. Gleiches gilt für die Teilnehmer des Staffelbewerbs.

Die Begleitung und Betreuung des Teilnehmers auf offener Strecke durch seine Leute ist nicht zugelassen. Insbesondere darf mit Kfz der Allgemeinverkehr nicht behindert werden.

Die Behinderung anderer Teilnehmer ist nicht zugelassen.



LEISTUNGSKALKÜL

Der Teilnehmer erhält eine Startnummer, die er auf seiner Brust gut sichtbar zu tragen hat.

Die verbindliche Zeitnehmung erfolgt durch einen oder mehrere Schiedsrichter. Andere Zeitnehmungen werden nicht berücksichtigt. Die Schiedsrichter sind den Teilnehmern für eine richtige Zeitnehmung nicht haftbar.

Die Zeitnehmung erfolgt mit einem Brutto-Start. Das heißt, dass die für den Rang und das Reglement maßgebliche Zeit für alle Teilnehmer gleichzeitig mit Fallen des Startschusses zu laufen beginnt. Es wird auf der Startlinie keine Nettozeit abgenommen - auch nicht informativ.

Bei gleichzeitigem Überschreiten der Linie für die Zwischenzeit bzw der Ziellinie durch zwei oder mehrere Teilnehmer belegen diese Teilnehmer den jeweils zu vergebenden Rang gleichermaßen ("ex aequo"). Ein etwa für diesen Rang versprochenes Preisgeld wird nach Köpfen geteilt.

ERGEBNISSE: Die Ergebnisse der Zeitnehmung werden durch drei vom Veranstalter frei zu nominierende Schiedsrichter nach dem Eintreffen des letzten Teilnehmers ausgewertet, spätestens aber sobald feststeht, dass kein weiterer Teilnehmer mehr das Ziel anstrebt (zB Aufgabe oder dergl).

Der SCHÖCKEL CLASSIC Duathlon ist eine breitensportliche Veranstaltung. Eine Maximal- oder Karenzzeit gibt es daher nicht. Es wird auch der letzte, vor Abbau des Zieleinlaufs nach der Siegerehrung eintreffende Starter noch gereiht. Dieser Abbau findet nicht vor 14:30 Uhr statt, sodass jedenfalls eine Gesamtzeit von mindestens 3 Stunden zur Verfügung steht.

Gelangen die Schiedsrichter auf Grundlage ihrer eigenen Wahrnehmungen sowie der ihnen zur Verfügung gestellten Informationen nicht zu einem einstimmigen Ergebnis, entscheidet die Mehrheit ihrer Stimmen.

Die Schiedsrichter können sich bei ihrer Auswertung aller geeigneten Beweismittel bedienen. Bei der Lösung von Tatfragen sind sie in ihrer Beweiswürdigung frei. Rechtsfragen sind nach Maßgabe der hiermit gegebenen Teilnahmebedingungen, der sonst vom Veranstalter kundgemachten Regeln sowie im Zweifelsfall nach den Bestimmungen des ABGB und der ZPO zu lösen.

Besteht über die Zeitnehmung zwischen zwei oder mehreren Teilnehmern Streit, so haben die Schiedsrichter sämtliche Streitteile zu hören, sofern diese das verlangen.

Die Auswertung wird nach Prüfung durch die Schiedsrichter und allenfalls notwendiger Schiedsentscheide als endgültiges Ergebnis kundgemacht.

Gegen die Entscheide der Schiedsrichter findet kein weiteres Rechtsmittel statt. Der Rechtsweg an die ordentlichen Gerichte ist ausgeschlossen. Die Teilnehmer unterwerfen sich vielmehr endgültig dem durch die Schiedsrichter verkündeten endgültigen Ergebnis. Die Teilnehmer verzichten auch darauf, die Entscheide der Schiedsrichter mit der Behauptung anzufechten, diese seien befangen oder sonst zu diesem Amt nicht berufen.



GEFAHR UND HAFTUNG



Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Die Veranstalter übernehmen keine Haftung für Gesundheitsschädigungen oder Verletzungen des Teilnehmers sowie für Beschädigungen der ihm oder Dritten gehörigen Sachen. Der Teilnehmer verzichtet auf die Geltendmachung von jedweden Ansprüchen gegen den Veranstalter aus dem Titel des Schadenersatzes oder welchem Rechtstitel immer. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass sich die Veranstaltungsagenden auf die hier genannten Maßnahmen beschränken.

Der Veranstalter prüft nicht die Gesundheit des Teilnehmers sowie seine sonstige Eignung zur Teilnahme an dem Bewerb.

Der Veranstalter prüft den Teilnehmer nicht auf den Konsum von leistungssteigernden oder gesetzlich verbotenen Substanzen.

Der Veranstalter stellt, soweit dies die Streckenführung erlaubt, einen ärztlichen Dienst bereit. Es ist dem Teilnehmer bekannt, dass das Gelände der Fußstrecke eine umgehende Notversorgung verhindert. Gesetzliche Verpflichtungen zur Leistung Erster Hilfe durch jedermann bleiben unberührt.

Die Teilnehmer haben auf einander Rücksicht zu nehmen.

Auf der Radstrecke gelten auch während der Rennzeit die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften, soweit diese nicht durch die begleitenden Organe der Straßenpolizei außer Kraft gesetzt werden. Insbesondere gilt streng das Rechtsfahrgebot und das Verbot, einen etwa vorhandenen, linken Fahrstreifen des entgegen kommenden Verkehrs auch nur teilweise zu benutzen. Wer diesem Verbot zuwiderhandelt, wird sofort disqualifiziert und künftighin zum Bewerb nicht mehr zugelassen, haftet dem Veranstalter weiters für jeden diesem daraus entstehenden Schaden und leistet diesem darüber hinaus - ohne Nachweis eines konkreten Schadens - eine Vertragsstrafe von € 1.000,-. Die zivilrechtlichen Verkehrs-Sorgfaltspflichten bleiben unberührt.

Das Tragen eines Helms auf der Radstrecke ist pflichtig. Der Veranstalter kann aber das Tragen des Helms nicht auf der gesamten Strecke überprüfen.

Dem Teilnehmer sind die mit einem solchen Bewerb untrennbar verbundenen Gefahren bekannt.

Der Veranstalter ist weder dazu verpflichtet noch berechtigt, auf die Einhaltung der genannten Regeln durch andere Teilnehmer hinzuwirken. Der Teilnehmer wird daher im Falle eines Unfalls ausschließlich bei den ihm dafür Verantwortlichen Schad- und Klagloshaltung suchen. Umgekehrt ist der Veranstalter dazu berechtigt, bei jedem Verursacher von Schäden Ersatz zu fordern. Die Veranstaltung ist im Übrigen versichert.

Der Veranstalter trägt für eine straßenpolizeiliche bzw durch beauftragte Traffic-Scouts getätigte Aufsicht der Veranstaltung Sorge. An Kreuzungen, Schutzwegen und Ampeln werden daher straßenpolizeiliche bzw sonst beauftragte Organe die notwendigen Verkehrsleitungen vornehmen. Der Teilnehmer hat die öffentlichen Straßen wie jeder andere Verkehrsteilnehmer zu benützen. Eine Berücksichtigung von dadurch etwa entstehenden Zeitverlusten im Leistungskalkül findet nicht statt.

Der Veranstalter übernimmt für die ihm übergebenen Gegenstände im Rahmen der Vereinbarung die Haftung eines Verwahrers. Für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit der Leute des Veranstalters entstehen, und für solche Schäden, die durch Dritte verursacht werden, haftet der Veranstalter nicht. Verlust und Diebstahl werden einem Schaden gleichgehalten.



VERANSTALTUNGSVERTRAG



Der Teilnehmer erklärt verbindlich, die hier gegebenen Teilnahmebedingungen einzuhalten, andernfalls er von der Teilnahme am Bewerb und am Leistungskalkül ausgeschlossen wird.

Der Teilnehmer hat sich für die Veranstaltung unter Angabe seines Namens und veranstaltungsrelevanter Daten anzumelden. Der Teilnehmer zahlt dem Veranstalter für die Abwicklung der Veranstaltung selbst ein Veranstaltungsentgelt (sog Nenngeld). Die Zulassung zur Veranstaltung ist mit dem Eintreffen der Valuten beim Veranstalter bedingt. Dieses Entgelt steht in keinem Leistungsaustausch zu einem etwa versprochenen Preisgeld. Das Preisgeldversprechen des Veranstalters beruht auf einer reinen Gefälligkeitszusage. Auf die Zuwendung eines etwa versprochenen Preisgeldes besteht daher kein Rechtsanspruch. Es besteht auch kein Rechtsanspruch auf eine (richtige) Zeitnehmung.

Preisgeld ist jeder vermögenswerte Vorteil, dessen Zuwendung der Veranstalter Teilnehmern verspricht, die eine näher zu bezeichnende Rennleistung erbringen bzw einen bestimmten Rang erreichen. Die versprochenen Preisgelder werden binnen vierer Wochen nach Anforderung durch E-Mail an den Veranstalter auf die genannte Bankverbindung überwiesen. Die Spesen der Überweisungen trägt der Empfänger. Bei Staffelpreisen leistet der Veranstalter mit schuldbefreiender Wirkung den Gesamtpreis gegenüber beiden Staffelteilen an denjenigen Staffelteilnehmer, der seine Anforderung zuerst an den Veranstalter richtet; dies insbesondere auch dann, wenn die Teilnehmer einander widersprechende Anforderungen an den Veranstalter richten.

Eine Rückzahlung des Teilnahmeentgelts an den angemeldeten Teilnehmer findet nur statt, wenn die Veranstaltung in einem Kalenderjahr endgültig nicht durchgeführt wird. Der Veranstalter behält sich vor, den Termin der Veranstaltung bis zuletzt neu festzusetzen. In der Sphäre des Angemeldeten liegende Hindernisse an der Teilnahme können ebenso wenig berücksichtigt werden, wie ein freiwilliger Verzicht auf die Teilnahme. Wer (aus welchen Gründen immer) nicht rechtzeitig zur Startnummernausgabe erscheint, verliert den Rechtsanspruch zur Teilnahme am Bewerb und zum Erwerb des Starterpakets samt allen sonstigen mit dem Start verbundenen Vorteilen. Sein Startplatz kann vom Veranstalter anderweitig vergeben werden.

Schlechtwetter steht einer Durchführung der Veranstaltung in keinem Falle entgegen.

Zugelassen zu dem Bewerb ist jede deliktsfähige Person, das sind volljährige Personen und solche Minderjährigen, die das 14. Lebensjahr spätestens an dem der Veranstaltung vorangehenden Tag vollenden, sämtliche Personen aber nur, wenn sie die für die Gefahren einer solchen Veranstaltung nötige Einsichtsfähigkeit haben.

Die vom Teilnehmer bekannt gegebenen Daten werden zum Zwecke der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltung verarbeitet und gegebenenfalls an Dritte zur Verarbeitung weiter gegeben (z.B. Anmeldewesen, Verrechnung Teilnahmegebühren, Startnummerndruck, Zeitnehmung, E-Mails zur Information an Teilnehmer und Newsletter-Versand). Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass folgende Daten: Vorname, Nachname, Geburtsjahr, evtl. Vereinsname im Rahmen der Teilnehmer- und Ergebnislisten auch dauerhaft veröffentlicht werden. Eine Abmeldung vom Newsletter ist jederzeit formlos durch Senden eines E-Mails an team@schoeckel-classic.at möglich. Jeder Teilnehmer stimmt der dauerhaften Veröffentlichung seines Rennergebnisses und der Berichterstattung über seine Person im Zusammenhang mit dem Rennen sowie auch der Verwendung von Lichtbildern, Tonaufnahmen und multimedialen Daten mit seinem Bildnis oder mit seiner Stimme und Rede durch den Veranstalter zur Bewerbung der Veranstaltung zu.

Änderungen der Teilnahmebedingungen behält sich der Veranstalter bis zum Beginn der Veranstaltung vor. Jeder Teilnehmer kann die für die Veranstaltung letztgültigen Teilnahmebedingungen am Start erfragen und von seiner Anmeldung gegen Rückzahlung seines Entgelts zurücktreten, wenn die Teilnahmebedingungen seit seiner Anmeldungserklärung wesentlichen Änderungen unterlagen.


HINWEIS

Jeder Teilnehmer hat die Zulässigkeit seiner Teilnahme an der Veranstaltung nach Maßgabe einer etwa bestehenden Verbands- oder Vereinszugehörigkeit selbstständig zu prüfen. Der SCHÖCKEL CLASSIC Duathlon ist eine vollständig eigenartige Sportdisziplin. Die Teildisziplinen sind Radfahren und Berggehen.


SCHÖCKEL CLASSIC Duathlon Ges.n.b.R., A-8010 Graz, Hartenaugasse 6, Stand 2019