Teilnahmebedingungen (Duathlon)
TEILNAHMEBEDINGUNGEN SCHÖCKEL CLASSIC Duathlon
(als
Einzel- und/oder als Staffelbewerb)
SPORTLICHE
BEDINGUNGEN
Ziel
des Rennens ist die möglichst
kurzfristige Zurücklegung der vorgegebenen Rennstrecke.
Die
vorgegebene
Rennstrecke
verläuft wie folgt: Graz-Heinrichstraße
(Startbereich Ecke Geidorfgürtel)
– Mariatroster Straße bzw Bundesstraße B 72 Richtung Weiz –
Kreuzung Faßlberg links – Landesstraße Radegunderstraße –
Rabnitzbrücke – Ebersdorf – St. Radegund – Talstation
der Schöckel-Seilbahn
(Wechselzone)
–
Trasseneinstieg – Seilbahntrasse – Halterhütte –
Seilbahn-Bergstation
(Ziel)
Das
Abweichen
von der vorgegebenen Rennstrecke
ist nicht zugelassen.
Jeder
Teilnehmer hat die gesamte Strecke zurückzulegen. Staffelbildungen
sind - abgesehen vom Staffelbewerb - nicht zugelassen.
Die
Teilnahme kann nur in Einzelpersonen erfolgen. Die Herstellung einer
festen Verbindung zwischen mehreren Teilnehmern (zB
Tandem, Seilschaften)
ist nicht zugelassen.
Der
Teilnehmer hat die Strecke zwischen dem Start und der Wechselzone mit
einem Fahrrad (Radstrecke),
von dort aus bis zum Ziel zu Fuß (Fußstrecke)
zurückzulegen. Andere Fortbewegungsarten sind nicht zugelassen.
Als
Fahrrad
ist jede Vorrichtung zugelassen, die ausschließlich über ein oder
mehrere Laufräder mit dem Boden verbunden ist und die durch
Anwendung körperlicher Druck-, Hebel- bzw Zugkräfte in Bewegung
gesetzt wird.
Die
Fußstrecke ist ausschließlich zu
Fuß
zurückzulegen. Die Verwendung von Vorrichtungen, die auch den
Einsatz der Arme und Hände ermöglichen, ist zugelassen. Das
vorbereitende Abstellen bzw die Entgegennahme solcher Vorrichtungen
auf der Fußstrecke ist ebenso zulässig wie ihr Zurücklassen. Nicht
zugelassen ist das Anbringen von Seilen auf der Fußstrecke.
Der
Teilnehmer hat die gesamte Strecke ausschließlich
aus eigener Körperkraft
zurückzulegen. Der Teilnehmer ist dabei in der Gestaltung des
körperlichen Bewegungsablaufs frei.
Nicht
zugelassen ist die Verwendung von Vorrichtungen, mit denen andere als
körperliche Bewegungskräfte erzeugt werden.
Nicht
zugelassen sind auch Windreibungs- bzw Bodenreibungserleichterungen
sowie auch Schwerkrafterleichterungen, die nicht in der Person des
Teilnehmers selbst oder in seinem Gerät gelegen sind. Insbesondere
gilt dies für die Gewährung von Windschatten
durch Kfz. Sportlich zugelassen ist aber die Nutzung des
Windschattens anderer Teilnehmer. Gesetzliche
Bestimmungen bleiben unberührt.
Der
Teilnehmer wird durch den Veranstalter auf der offenen Strecke weder
betreut noch beobachtet.
Der
Disziplinwechsel
von
der Rad- auf die Fußetappe wird ausschließlich von den Leuten des
Veranstalters abgewickelt. Dazu ist zwischen Rad- und Fußstrecke
eine Wechselzone
eingerichtet,
zu welcher der sonstige Verkehr und das Publikum
keinen Zutritt
haben.
Die
Zwischenzeit
der Radetappe
wird bei der Einfahrt in die Wechselzone genommen. Die Zeit auf der
Fußetappe wird beim Verlassen der Wechselzone gestartet. Die in der
Wechselzone verbrachte Zeit wird gesondert ausgewiesen.
Beim
Staffelbewerb
werden
in der Gesamtwertung nur solche Staffeln berücksichtigt, deren
Läufer die Stafette (in Gestalt des Transponder-Chips) ins Ziel
bringen.
Bei
der Einfahrt in die Wechselzone hat der Teilnehmer bei sonstiger
Disqualifikation umgehend von
seinem Fahrrad abzusteigen
und es zu
Fuß
zu seinem Wechselstand
zu schieben. Das ist der Ort, wo er das Fahrrad einstellen kann und
von den Leuten des Veranstalters jene Gegenstände aufgestellt
wurden, die der Teilnehmer für die Fußetappe benötigt.
Beim
Staffelbewerb
hat der Radfahrer die Stafette in einem gesondert für
die Staffelläufer gewidmeten Bereich der Wechselzone
an den dort wartenden Läufer zu übergeben. Der Läufer darf ihm
nicht entgegen kommen.
Dies
gilt auch für solche Staffelradfahrer, die zugleich Einzelstarter
sind. Auch diese übergeben ihren Staffel-Transponder im
Staffelwechselbereich an ihren zugehörigen Läufer und können dann
erst zu ihrem eigenen Wechselstand als Einzelstarter weiterlaufen.
Die
Wechselzone ist dabei in verschiedene Bereiche eingeteilt. Dem
Teilnehmer wird schon beim Start mitgeteilt, in welchem der Bereiche
sich sein Wechselstand befindet. Die Wechselstände selbst sind nach
Startnummern geordnet. Die Leute des Veranstalters weisen die
Teilnehmer ein.
Die
Wechselzone ist von den Teilnehmern jedenfalls zu passieren. Sie ist
so angelegt, dass in ihr jeder
Teilnehmer
den
annähernd gleichen Weg
zurückzulegen hat, um sie wieder zu verlassen. Gleiches gilt für
die Teilnehmer des Staffelbewerbs.
Die
Begleitung
und Betreuung des Teilnehmers auf offener Strecke
durch seine Leute ist nicht
zugelassen.
Insbesondere darf mit Kfz der Allgemeinverkehr nicht behindert
werden.
Die
Behinderung
anderer Teilnehmer
ist nicht zugelassen.
LEISTUNGSKALKÜL
Der
Teilnehmer erhält eine Startnummer,
die er auf seiner Brust gut sichtbar zu tragen hat.
Die
verbindliche Zeitnehmung
erfolgt durch einen oder mehrere Schiedsrichter. Andere Zeitnehmungen
werden nicht berücksichtigt. Die Schiedsrichter sind den Teilnehmern
für eine richtige Zeitnehmung nicht haftbar.
Die
Zeitnehmung erfolgt mit einem Brutto-Start.
Das heißt, dass die für den Rang und das Reglement maßgebliche
Zeit für alle Teilnehmer gleichzeitig mit Fallen des Startschusses
zu laufen beginnt. Es wird auf der Startlinie keine
Nettozeit abgenommen
- auch nicht informativ.
Bei
gleichzeitigem Überschreiten der Linie für die Zwischenzeit bzw der
Ziellinie durch zwei oder mehrere Teilnehmer belegen diese Teilnehmer
den jeweils zu vergebenden Rang gleichermaßen ("ex aequo").
Ein etwa für diesen Rang versprochenes Preisgeld wird nach Köpfen
geteilt.
ERGEBNISSE:
Die
Ergebnisse der Zeitnehmung werden durch drei vom Veranstalter frei zu
nominierende Schiedsrichter
nach dem Eintreffen des letzten Teilnehmers ausgewertet, spätestens
aber sobald feststeht, dass kein weiterer Teilnehmer mehr das Ziel
anstrebt (zB Aufgabe oder dergl).
Der
SCHÖCKEL CLASSIC Duathlon ist eine breitensportliche Veranstaltung.
Eine Maximal- oder Karenzzeit gibt es daher nicht. Es wird auch der
letzte, vor Abbau des Zieleinlaufs nach der Siegerehrung eintreffende
Starter noch gereiht. Dieser Abbau findet nicht vor 14:30 Uhr statt,
sodass jedenfalls eine Gesamtzeit von mindestens 3 Stunden zur
Verfügung steht.
Gelangen
die Schiedsrichter auf Grundlage ihrer eigenen Wahrnehmungen sowie
der ihnen zur Verfügung gestellten Informationen nicht zu einem
einstimmigen Ergebnis, entscheidet die Mehrheit ihrer Stimmen.
Die
Schiedsrichter können sich bei ihrer Auswertung aller geeigneten
Beweismittel bedienen. Bei der Lösung von Tatfragen sind sie in
ihrer Beweiswürdigung frei. Rechtsfragen sind nach Maßgabe der
hiermit gegebenen Teilnahmebedingungen, der sonst vom Veranstalter
kundgemachten Regeln sowie im Zweifelsfall nach den Bestimmungen des
ABGB und der ZPO zu lösen.
Besteht
über die Zeitnehmung zwischen zwei oder mehreren Teilnehmern Streit,
so haben die Schiedsrichter sämtliche Streitteile zu hören, sofern
diese das verlangen.
Die
Auswertung wird nach Prüfung durch die Schiedsrichter und allenfalls
notwendiger Schiedsentscheide als endgültiges
Ergebnis kundgemacht.
Gegen
die Entscheide der Schiedsrichter findet kein weiteres Rechtsmittel
statt. Der Rechtsweg an die ordentlichen Gerichte ist ausgeschlossen.
Die Teilnehmer unterwerfen sich vielmehr endgültig dem durch die
Schiedsrichter verkündeten endgültigen Ergebnis. Die Teilnehmer
verzichten auch darauf, die Entscheide der Schiedsrichter mit der
Behauptung anzufechten, diese seien befangen oder sonst zu diesem Amt
nicht berufen.
GEFAHR
UND HAFTUNG
Die
Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt ausschließlich auf
eigene Gefahr.
Die Veranstalter übernehmen keine Haftung für
Gesundheitsschädigungen oder Verletzungen des Teilnehmers sowie für
Beschädigungen der ihm oder Dritten gehörigen Sachen. Der
Teilnehmer verzichtet auf die Geltendmachung von jedweden Ansprüchen
gegen den Veranstalter aus dem Titel des Schadenersatzes oder welchem
Rechtstitel immer. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass sich die
Veranstaltungsagenden auf die hier genannten Maßnahmen beschränken.
Der
Veranstalter prüft nicht die Gesundheit
des Teilnehmers
sowie seine sonstige Eignung zur Teilnahme an dem Bewerb.
Der
Veranstalter prüft den Teilnehmer nicht auf den Konsum von
leistungssteigernden
oder gesetzlich verbotenen Substanzen.
Der
Veranstalter stellt, soweit dies die Streckenführung erlaubt, einen
ärztlichen Dienst bereit. Es ist dem Teilnehmer bekannt, dass das
Gelände der Fußstrecke eine umgehende Notversorgung verhindert.
Gesetzliche Verpflichtungen zur Leistung Erster Hilfe durch jedermann
bleiben unberührt.
Die
Teilnehmer haben auf
einander Rücksicht zu nehmen.
Auf
der Radstrecke gelten auch während der Rennzeit die
straßenverkehrsrechtlichen
Vorschriften,
soweit diese nicht durch die begleitenden Organe der Straßenpolizei
außer Kraft gesetzt werden. Insbesondere gilt streng das
Rechtsfahrgebot und das Verbot, einen etwa vorhandenen,
linken Fahrstreifen des entgegen kommenden Verkehrs auch nur
teilweise zu benutzen. Wer diesem Verbot zuwiderhandelt, wird sofort
disqualifiziert und künftighin zum Bewerb nicht mehr zugelassen,
haftet dem Veranstalter weiters für jeden diesem daraus entstehenden
Schaden und leistet diesem darüber hinaus - ohne Nachweis eines
konkreten Schadens - eine Vertragsstrafe von
€ 1.000,-.
Die zivilrechtlichen
Verkehrs-Sorgfaltspflichten
bleiben unberührt.
Das
Tragen eines Helms
auf der Radstrecke ist
pflichtig. Der Veranstalter kann aber das Tragen des Helms nicht auf
der gesamten Strecke überprüfen.
Dem
Teilnehmer sind die mit einem solchen Bewerb untrennbar verbundenen
Gefahren bekannt.
Der
Veranstalter ist weder dazu verpflichtet noch berechtigt, auf die
Einhaltung der genannten Regeln durch andere Teilnehmer hinzuwirken.
Der Teilnehmer wird daher im Falle eines Unfalls ausschließlich bei
den ihm dafür Verantwortlichen Schad- und Klagloshaltung suchen.
Umgekehrt ist der Veranstalter dazu berechtigt, bei jedem Verursacher
von Schäden Ersatz zu fordern. Die Veranstaltung ist im Übrigen
versichert.
Der
Veranstalter trägt für eine straßenpolizeiliche bzw durch
beauftragte Traffic-Scouts getätigte Aufsicht der Veranstaltung
Sorge. An Kreuzungen, Schutzwegen und Ampeln werden daher
straßenpolizeiliche bzw sonst beauftragte Organe die notwendigen
Verkehrsleitungen vornehmen. Der Teilnehmer hat die öffentlichen
Straßen wie jeder andere Verkehrsteilnehmer zu benützen. Eine
Berücksichtigung von dadurch etwa entstehenden Zeitverlusten im
Leistungskalkül findet nicht statt.
Der
Veranstalter übernimmt für die ihm übergebenen Gegenstände im
Rahmen der Vereinbarung die Haftung
eines Verwahrers.
Für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit der Leute des
Veranstalters entstehen, und für solche Schäden, die durch Dritte
verursacht werden, haftet der Veranstalter nicht. Verlust und
Diebstahl werden einem Schaden gleichgehalten.
VERANSTALTUNGSVERTRAG
Der
Teilnehmer erklärt verbindlich, die hier gegebenen
Teilnahmebedingungen einzuhalten, andernfalls er von der Teilnahme
am Bewerb und am Leistungskalkül ausgeschlossen
wird.
Der
Teilnehmer hat sich für die Veranstaltung unter Angabe seines Namens
und veranstaltungsrelevanter Daten anzumelden.
Der Teilnehmer zahlt dem Veranstalter für die Abwicklung der
Veranstaltung selbst ein Veranstaltungsentgelt
(sog
Nenngeld). Die Zulassung zur Veranstaltung ist mit dem Eintreffen der
Valuten beim Veranstalter bedingt. Dieses Entgelt steht in keinem
Leistungsaustausch zu einem etwa versprochenen Preisgeld. Das
Preisgeldversprechen des Veranstalters beruht auf einer reinen
Gefälligkeitszusage. Auf die Zuwendung eines etwa versprochenen
Preisgeldes besteht daher kein Rechtsanspruch. Es besteht auch kein
Rechtsanspruch auf eine (richtige) Zeitnehmung.
Preisgeld
ist jeder vermögenswerte Vorteil, dessen Zuwendung der Veranstalter
Teilnehmern verspricht, die eine näher zu bezeichnende Rennleistung
erbringen bzw einen bestimmten Rang erreichen. Die versprochenen
Preisgelder werden binnen vierer Wochen nach Anforderung durch E-Mail
an den Veranstalter auf die genannte Bankverbindung überwiesen. Die
Spesen der Überweisungen trägt der Empfänger. Bei Staffelpreisen
leistet der Veranstalter mit schuldbefreiender Wirkung den
Gesamtpreis gegenüber beiden Staffelteilen an denjenigen
Staffelteilnehmer, der seine Anforderung zuerst an den Veranstalter
richtet; dies insbesondere auch dann, wenn die Teilnehmer einander
widersprechende Anforderungen an den Veranstalter richten.
Eine
Rückzahlung
des Teilnahmeentgelts
an den angemeldeten Teilnehmer findet nur statt, wenn die
Veranstaltung in einem Kalenderjahr endgültig nicht durchgeführt
wird. Der Veranstalter behält sich vor, den Termin der Veranstaltung
bis zuletzt neu festzusetzen. In der Sphäre des Angemeldeten
liegende Hindernisse an der Teilnahme können ebenso wenig
berücksichtigt werden, wie ein freiwilliger Verzicht auf die
Teilnahme. Wer (aus welchen Gründen immer) nicht rechtzeitig zur
Startnummernausgabe erscheint, verliert den Rechtsanspruch zur
Teilnahme am Bewerb und zum Erwerb des Starterpakets samt allen
sonstigen mit dem Start verbundenen Vorteilen. Sein Startplatz kann
vom Veranstalter anderweitig vergeben werden.
Schlechtwetter
steht einer Durchführung der Veranstaltung in keinem Falle entgegen.
Zugelassen
zu dem Bewerb ist jede deliktsfähige Person, das sind volljährige
Personen und solche Minderjährigen, die das 14. Lebensjahr
spätestens an dem der Veranstaltung vorangehenden Tag vollenden,
sämtliche Personen aber nur, wenn sie die für die Gefahren einer
solchen Veranstaltung nötige Einsichtsfähigkeit haben.
Die
vom Teilnehmer bekannt gegebenen Daten
werden zum Zwecke der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung
der Veranstaltung verarbeitet und gegebenenfalls an Dritte zur
Verarbeitung weiter gegeben (z.B. Anmeldewesen, Verrechnung
Teilnahmegebühren, Startnummerndruck, Zeitnehmung, E-Mails zur
Information an Teilnehmer und Newsletter-Versand).
Der
Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass folgende Daten:
Vorname, Nachname, Geburtsjahr, evtl. Vereinsname im
Rahmen der Teilnehmer- und Ergebnislisten auch dauerhaft
veröffentlicht werden.
Eine
Abmeldung vom Newsletter ist jederzeit formlos durch Senden eines
E-Mails an team@schoeckel-classic.at möglich. Jeder Teilnehmer
stimmt der dauerhaften Veröffentlichung seines Rennergebnisses und
der Berichterstattung über seine Person im Zusammenhang mit dem
Rennen sowie auch der Verwendung von Lichtbildern, Tonaufnahmen und
multimedialen Daten mit seinem Bildnis oder mit seiner Stimme und
Rede durch den Veranstalter zur Bewerbung der Veranstaltung zu.
Änderungen
der Teilnahmebedingungen behält
sich der Veranstalter bis zum Beginn der Veranstaltung vor. Jeder
Teilnehmer kann die für die Veranstaltung letztgültigen
Teilnahmebedingungen am Start erfragen und von seiner Anmeldung gegen
Rückzahlung seines Entgelts zurücktreten, wenn die
Teilnahmebedingungen seit seiner Anmeldungserklärung wesentlichen
Änderungen unterlagen.
HINWEIS
Jeder
Teilnehmer hat die Zulässigkeit seiner Teilnahme an der
Veranstaltung nach Maßgabe einer etwa bestehenden Verbands- oder
Vereinszugehörigkeit selbstständig zu prüfen. Der SCHÖCKEL
CLASSIC Duathlon ist eine vollständig eigenartige Sportdisziplin.
Die Teildisziplinen sind Radfahren und Berggehen.
SCHÖCKEL
CLASSIC Duathlon Ges.n.b.R., A-8010 Graz, Hartenaugasse 6, Stand 2019